Eignungsprüfung und Teilgebiete

Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, der zu Beginn der Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans für Haßloch erarbeitet wird. Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in Haßloch zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgt in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune, der Gemeindewerke sowie dem beauftragten Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans. 

Aus der Analyse entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, die sogenannten Teilgebiete. Dieser Entwurf kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und v.a. unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude noch verändern.

Aus dieser Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete in Haßloch eine "normale" und keine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Dadurch kommt allen Teilgebieten eine genaue Betrachtung auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung zuteil, sodass eine Bestands- und Potenzialanalyse in vollem Umfang über alle Teilgebiete erfolgt, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete in Haßloch.

Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als strategisches Konzept für die Transformation hin zu einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2040, wie sie das neue Landesklimaschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vorsieht. Eine rechtsverbindliche Aussage, welche Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren für die Bürger*innen, je nach Lage des eigenen Wohnsitzes, zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung nicht hervor. Der Wärmeplan gibt der Kommune Wege, Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand. Aus der Wärmeplanung als informelle Planung geht keine Pflicht (s. §27 WPG) hervor, Wärme- oder ggfs. auch Wasserstoffnetze tatsächlich umzusetzen. Dies muss nach Abschluss der Wärmeplanung im Einzelfall detailliert geprüft werden. 

Die Gemeinde bekommt durch den Wärmeplan ein abgestimmtes Zielszenario mit Annahmen zum Wärmebedarf bis 2040 sowie einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels an die Hand.

Verwendete Daten zur Durchführung der Eignungsprüfung:

  • Lokales Fachwissen aus der Bauverwaltung, insb. der Stadtplanung
  • Lokales Fachwissen aus der Verwaltung und dem Klimaschutz
  • Lokales Fachwissen der Gemeindewerke Haßloch
  • Auswertung von Luftbildern
  • Zuhilfenahme von Daten aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) für Haßloch
  • Fachwissen / Expertise des beauftragten Dienstleisters zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung

1Gewerbe Nord
2Gewerbe Nord Wohnbebauung
3Nordost
4Gewerbegebiet
Nordwest
5Mischgebiet
Nordost
6Nordwest
7Wohnbebauung
Mitte Nord
8Kerngebiet
9Südwest
10Neubaugebiet
Äußerer Herrenweg
11Neubaugebiet
Lachener Weg
12Südost
13Wärmenetz Süd
14Süd
15Süd II
16Lindenstraße
17West
18Neubaugebiet
Holzwiesen
19Gewerbe
 Südwest
20Holiday Park
21Wärmenetz Schillerschule und KiTa
22Mischgebiet
Südwest
23Südost II
24Badepark



Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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