Allerdings ist dies nicht nur gegenüber unserer Tierwelt erforderlich. Auch unseren Mitmenschen, die wie wir den Aufenthalt in der freien Natur genießen, sollten wir mit Respekt und Rücksicht begegnen.
In diesem Sinne bitten wir Sie um Beachtung insbesondere der folgenden Punkte:
- Gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde dürfen Hunde im Außenbereich ohne Leine ausgeführt werden, sollten aber bei Begegnung mit anderen Erholungssuchenden angeleint werden. Bedenken Sie bitte, dass sich nicht alle Mitmenschen über eine persönliche Begrüßung durch Ihren Vierbeiner freuen! Auch wenn ihr Hund keiner Fliege etwas zuleide tut und nur spielen will - bedenken Sie bitte, dass manche Personen Angst vor Hunden haben.
Zudem sollten Hunde (und Ihre Besitzer) auf den Wegen bleiben und nicht frei auf den Wiesen, Feldern und im Wald herumlaufen. Ein Betreten der „freien Landschaft“ zur Erholung ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz nur auf Straßen und Wegen und ungenutzten Grundflächen erlaubt.
Vor allem jetzt im Frühjahr reagieren Reh, Feldhase, Feldlerche & Co. besonders empfindlich auf Störungen. Jungtiere können unter Umständen noch nicht erfolgreich flüchten oder werden aufgrund fremder Gerüche von ihren Muttertieren nicht mehr versorgt. Auch kann ein trächtiges Reh bei großem Stress z. B. durch die Verfolgung eines Hundes ihr Kitz verlieren. Werden bodenbrütende Vögel von ihrem Nest vertrieben kann es zum Auskühlen der Eier und damit zum kompletten Verlust des Nachwuchses kommen.
- Da im zeitigen Frühjahr die natürliche Deckung durch Pflanzen noch nicht so gut ausgebildet ist, können Störungen zudem eine große Reichweite entwickeln.
- Im Naturschutzgebiet Lochbusch-Königswiesen sind Hunde immer anzuleinen.
- Streuobstwiesen, Wiesen und bestellte Felder dürfen nicht betreten werden. Sie sollten beachten, dass es sich auch bei Wiesen/ Streuobstwiesen um Privateigentum handelt! Insb. die Streuobstwiesen stellen einen wertvollen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten dar. Die artenreichen Biotope sind gerade jetzt während der Brut- und Setzzeit für die heimische Tierwelt als Rückzugsort wichtig, um ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen zu können.
- Durch das Betreten von Wiesen und Feldern können - auch ohne das Beisein von Hunden - erhebliche Störungen der Tierwelt entstehen. Zudem können empfindliche, gerade auskeimende Pflanzen beschädigt werden; einerseits für den Naturhaushalt wichtige Pflanzen, andererseits auf den bestellten Feldern auch die Kulturpflanzen. Zu bestimmten Zeiten mag ein aufgehendes Getreidefeld wie eine Wiese aussehen, durch das Betreten wird hier jedoch die Saat zerstört und damit die Ernte gemindert.
- Auch auf den Wegen sollten Sie sich ruhig verhalten, um Störungen der Tierwelt zu vermeiden. Vielleicht werden Sie durch die Beobachtung eines Rehs oder eines neugierigen Rotkehlchens belohnt!
- Und selbstverständlich: nehmen Sie Ihren Müll wieder mit heim bzw. zumindest bis zum nächsten Mülleimer! Auch kleine Zigarettenstummel verbleiben eine Ewigkeit in der Umwelt, gelangen in unsere Gewässer und werden unter Umständen von den Tieren aufgenommen. Zudem ist es nicht ansehnlich, wenn die Wege von Müll gesäumt sind und es schränkt den Erholungswert der Landschaft ein.
Wir wünschen allen einen erholsamen Aufenthalt in der Natur mit einer Vielzahl schöner Begegnungen und Beobachtungen!