Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in öffentlicher
Sitzung am 15.12.2021 den Bebauungsplan Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ gemäß § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der
Bebauungsplan dient der Entwicklung eines Neubaugebietes für Wohnbebauung im
Bereich Herrenweg, südlich des bestehenden Wohngebietes „Böhler Straße“. Die genauen Grenzen sind dem nachfolgend
abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu
entnehmen:
Der Bebauungsplan ist seit dem 17.12.2021 rechtskräftig, das Umlegungsverfahren (Bodenneuordnung) ist aber noch nicht abgeschlossen und auch der Zeitpunkt für die Erschließung steht noch nicht fest. Baugrundstücke werden von Seiten der Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt angeboten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Rathausplatz 1, Bauverwaltung, Zimmer 208, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Aufgrund der Maßnahmen gegen Covid-19 wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) gebeten. Auf die derzeit geltende 3-G-Zugangsbeschränkung wird hingewiesen. Der Bebauungsplan kann nachfolgend aber auch online eingesehen werden: