3. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 104 „An der Pferderennbahn“ - Beteiligung der Öffentlichkeit

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Pferderennbahn“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Waldkindergartens mit zeitweiser Innenbetreuung und Sanitäranlagen. 

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. 



Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 104 „An der Pferderennbahn“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von 

Montag, den 29.07.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 28.08.2024

eingesehen werden. 

Sämtliche Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor:

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (Entwurf), Dipl.-Ing. Dagmar Wolpert, Mai 2024
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Untere Umweltbehörde, zu den Themen Ausgleichsbilanzierung und Artenschutz vom 15.11.2023
  • Stellungnahme der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, zu den Themen Schmutzwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Starkregen / Hochwasserschutz vom 29.11.2023
  • Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. zum Thema Eingriffskompensation vom 15.12.2023

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1, 67454 Haßloch) zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-268 (Fr. Bödigheimer) zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen per E-Mail an die Adresse übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf postalischem Wege an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, abgegeben werden oder nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. 

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen. 

Haßloch, den 10.07.2024

gez.

Carsten Borck

Erster Beigeordneter

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