Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. So werden zum Beispiel die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen abgebildet.
Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan in der Regel keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden.
Als „vorbereitender Bauleitplan“ ist der Flächennutzungsplan Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten (zum Vergleich siehe bitte auch Stichwort "Bebauungspläne").
Der Rat der Gemeinde
Haßloch hat am 13.02.2019 den Beschluss gefasst, einen neuen
Flächennutzungsplan aufzustellen. Am 10.05.2022 wurde die Planungsphase durch
eine Auftaktveranstaltung mit interessierten Bürgern eingeleitet. Das Verfahren
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans stellt sich wie folgt dar:
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Haßloch kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Der Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Bei Fragen zum
Flächennutzungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Jan Strömer (Bauleitplanung):
Tel.:
06324/935-227
E-Mail: