Die Einzeldenkmäler und Denkmalzonen Haßlochs sind in der Denkmaltopographie des Landkreises Bad Dürkheim enthalten und können in der Bauverwaltung eingesehen werden. Nach §25 Abs. 1 des Denkmalschutz- und Pflegegesetzes liegt die rechtliche Zuständigkeitbei der Unteren Denkmalpflegebehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Es ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälern zusammen.
Ansprechpartner | Jan Landschreiber und Raimund Rinder |
Adresse | Kreisverwaltung Bad Dürkheim Raum-Nr.:B 302 |
Kommunikation | Tel.:06322/961 1302 |