Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 II "Am Schwimmbad, 2. Änderung" - Öffentlichkeitsbeteiligung

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42/II „Am Schwimmbad, 2. Änderung“ beschlossen. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Themenbades am Standort des bisherigen Badeparks. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Die dabei nicht erforderliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde freiwillig durchgeführt. Ebenso wird die im beschleunigten Verfahren nicht verpflichtende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit freiwillig durchgeführt. Die Grenzen der Geltungsbereiche sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 42/II „Am Schwimmbad, 2. Änderung“ mit seiner Begründung wird von

Montag, dem 21.10.2024 bis einschließlich Mittwoch, dem 20.11.2024

hier veröffentlicht.

Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. 

    Haßloch, den 07.10.2024

    gez.
    Carsten Borck
    Erster Beigeordneter

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