Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 "Am Obermühlpfad"

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Bebauungsplan Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ beschlossen; die Grenzen seines Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. 


Der Beschluss des Bebauungsplans wurde am 23.12.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Haßloch bekanntgemacht. Anschließend haben zwei Grundeigentümer im Plangebiet fristgerecht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Fehler der Planung insbesondere in Bezug auf ihre Grundstücke gerügt. Einer der Grundeigentümer hat zudem beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Die Gemeinde hat daraufhin entschieden, ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) unter teilweiser Änderung der Planung mit erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Entwurf des geänderten Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann von

Montag, dem 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, dem 03.01.2025 

nachfolgend eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung. 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

  • Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, IUS Weibel & Ness, Dezember 2019
  • Fachbeitrag Artenschutz, Ehrenberg Landschaftsplanung, 21.03.2021
  • Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Ehrenberg Landschaftsplanung, 16.04.2021
  • Fachbeitrag Verkehr, Modus Consult, September 2021
  • Entwässerungstechnische Stellungnahme, Ingenieurbüro Albert Knodel GmbH, September 2021
  • Umwelttechnischer Untersuchungsbericht, IBES Baugrundinstitut GmbH, 30.11.2021
  • Schalltechnische Untersuchung, Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH, 09.12.2021
  • Grünordnungsplanung gem. § 11 Abs. 1 BNatschG, Ehrenberg Landschaftsplanung, 13.01.2022
  • Umweltbericht, Ehrenberg Landschaftsplanung, Dezember 2021
  • Stellungnahmen des BUND Rheinland-Pfalz zu den Themen Gehölze, Gewässer und Artenschutz vom 30.12.2020 sowie darüber hinaus zu den Themen Lichtverschmutzung und Hochwasserschutz vom 09.02.2022
  • Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, zu den Themen Niederschlagswasserbewirtschaftung, Schmutzwasserabführung, Starkregen/Hochwasserschutz und Bodenschutz vom 02.01.2021 sowie vom 30.03.2022
  • Stellungnahmen des Bürgerengagement Haßloch e.V. zu den Themen Emissionsschutz , Hochwasser- und Gewässerschutz, Starkregenmanagment, Entsiegelung und Flächeninanspruchnahme vom 24.02.2021 sowie vom 02.03.2022
  • Stellungnahme des Klimaschutzbeirats Haßloch zu den Themen Boden-, Gewässer- und Klimaschutz (ohne Datum)
  • Stellungnahme der Naturfreunde Rheinland-Pfalz zu den Themen Hochwasserschutz, Artenschutz und Entsiegelung vom 23.02.2022

Zur weiteren Information werden außerdem zur Verfügung gestellt: 

  • Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImschG“ (KAS-18), Kommission für Anlagensicherheit
  • Abstandsliste 2007, 4. BImSchV, 15.07.2006 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. 

Bereits eingegangene Stellungnahmen zum ergänzenden Verfahren „Am Obermühlpfad“ (Eingang ab 26.08.2024) behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin berücksichtigt.

Haßloch, den 11.11.2024

gez.

Carsten Borck
Erster Beigeordneter

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