I. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32/I „Bahnhofstraße, 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Arztpraxis in der Moltkestraße / Ecke Bahnhofstraße schaffen und wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.
II. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 32/I „Bahnhofstraße, 1. Änderung und Erweiterung“ mit Begründung sowie den vorliegenden Fachgutachten wird von
Montag, den 27.01.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 26.02.2025
hier veröffentlicht.
Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Bodengutachten
- Entwässerungskonzept: Bericht
- Entwässerungskonzept: Pläne
Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1, 67454 Haßloch) zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 13.01.2025
gez.
Carsten
Borck
Erster
Beigeordneter