I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Herrenweg“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Vergrößerung der Verkaufsfläche des ansässigen PENNY-Marktes. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.
II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94/II „Herrenweg, 2. Änderung“, mit seiner Planzeichnung, seinen textlichen Festsetzungen und seiner Begründung, wird von
Montag, dem 07.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 07.05.2025
im Internet veröffentlicht.
Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nachfolgend eingesehen werden:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt öffentlich ausgelegt. Sie können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden; zur Terminvereinbarung steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten die Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Haßloch, den 24.03.2025
gez.
Carsten
Borck
Erster
Beigeordneter