Informationen zum Download


Der Traum von den eigenen vier Wänden ist groß – das merken auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches „Bauen und Umwelt“ im Rathaus. Die Zahl der Bauberatungen hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen und der zeitliche Aufwand für persönliche Gespräche ist deutlich gestiegen. Diesem Bedarf kommt man gerne nach, doch immer öfter werden Aussagen zu den jeweiligen Bauvorstellungen erwartet, die die Befugnisse der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überschreiten. Die Sacharbeiter der Bauverwaltung stehen für allgemeine Auskünfte zum Baurecht zur Verfügung. Für die Beurteilung von Grundstücken und deren Möglichkeiten, die Erfassung des Raumbedarfes und des Gebäudebestandes sowie für einen ersten aussagefähigen Entwurf sind die Architekten und Diplomingenieure Hochbau zuständig und sollten daher von Beginn an vom Bauherren hinzugezogen werden.

Das Einholen von Informationen ist aber nicht nur bei der Neubebauung eines Grundstückes empfehlenswert, sondern auch bei Veränderungen am Bestand. Es gibt selbst bei genehmigungsfreien Bauvorhaben (Errichtung eines Carports, Gartengerätehauses usw.) eine Vielzahl von Vorschriften, die es zu beachten gilt. Gleiches gilt für die Einzäunung von Grundstücken oder die Errichtung von Stellplätzen. Bevor es ans Werk geht, empfiehlt es sich, sich entsprechend zu informieren.

Als einen ersten Anhaltspunkt und Leitfaden hat der Fachbereich „Bauen und Umwelt“ nachfolgend verschiedene Informationsblätter zum Download bereitgestellt:

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