Baugenehmigungsverfahren

§ 64 LBauO: Bauvorlageberechtigung und Bauunterlagenverordnung

Bitte beachten Sie, dass nur Bauanträge und Baupläne akzeptiert werden können, die den Bestimmungen der Landesbauordnung entsprechen und von einem Planvorlageberechtigten unterzeichnet sind.

Welche Baupläne und Unterlagen im Einzelfall einzureichen sind, können Sie den unten genannten Merkblättern entnehmen oder bei kleinen Baumaßnahmen mit den Sachbearbeitern absprechen.

Die allgemeinen Antragsunterlagen können unter folgendem Link des Ministeriums kostenlos herunter geladen werden:

www.fm.rlp.de       Bereich: Bauen/Baurecht-Bautechnik/Vordrucke

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind können Sie den beigefügten Merkblättern entnehmen, die ebenfalls herunter geladen werden können:

Vordruck  „Merkblatt für Bauanträge“

Vordruck  „Merkblatt für Werbeanlagen“

Vordruck  „Merkblatt für Nutzungsänderungen"

Die nachfolgende Haftungserklärung ist bei allen Baumaßnahmen erforderlich, der Anschlussantrag Abwasser bei allen Neubaumaßnahmen und bei Baumaßnahmen mit Zugang an Wohnungen oder Zugang an Gewerbe.

Vordruck  „Bauherren-, Haftungserklärung“

Vordruck  „Anschlussantrag Abwasser“


Hinweis:

Die Sachbearbeiter der Bauverwaltung stehen Ihnen für allgemeine Auskünfte zum Baurecht und für Auskünfte zum Bauplanungsrecht zur Verfügung.

Sie haben keine Bauvorlageberechtigung und können den Bauherren nicht bei der Planung des Vorhabens und der Erstellung von Bauplänen behilflich sein!

Hierfür sind Architekten und Hochbauingenieure zuständig!

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