Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 08.05.2024 zugestellt. Jeder Wahlberechtigte sollte bis zum 14.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt der Gemeinde (06324-935-285) in Verbindung setzen.
Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen sind allerdings nur auf Antrag erhältlich. Dieser Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
- per E-Mail ()
- online (Link zur Online-Beantragung über diesen Link oder über den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung)
- persönlich (im Bürgerbüro, Langgasse 64)
In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Für den schriftlichen Antrag steht ein entsprechendes Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post zugestellt oder durch einen Boten überbracht.
Informationen zum Online-Antrag:
Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Hierzu sind die Angaben von der Wahlbenachrichtigung (erhält jeder Wahlberechtigte per Post) erforderlich. Beim Aufruf des Links zum Online-Antrag (abrufbar über diesen Link oder den QR Code) öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen dann in dieses Formular eingetragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.
Fristen:
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltermin, 07.
Juni 2024, 18:00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung und
bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Beantragung der Unterlagen über
den auf der Homepage vermerkten Online-Link endet am 06.06.2024 um 12.00 Uhr.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen:
Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.
Zu beachten ist, dass der Wahlbrief für die Europawahl an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim werden muss, von einem Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Haßloch ist abzusehen.
Für Rückfragen:
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde Ihnen unter 06324/935-285 und gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ihren beantragten Wahlunterlagen
steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde unter 06324/935-293 und
gerne zur Verfügung.