Grundsteuerreform

Grundbesitz wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.

Entsprechende Informationen des Landesamts für Steuern können Sie nachfolgend herunterladen und einsehen:


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