Grundbesitz wird
in Deutschland vollständig neu bewertet. Darunter fallen unbebaute und bebaute
Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Entscheidend hierfür
ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025
wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den
Städten und Gemeinden erhoben.
Entsprechende Informationen des Landesamts für Steuern können Sie nachfolgend herunterladen und einsehen:
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