Was bedeutet „konstituierende Sitzung“?
Die konstituierende Sitzung ist der erste formelle Schritt nach der Wahl des Behindertenbeirats. In diesem Treffen werden grundlegende organisatorische und inhaltliche Weichen für die zukünftige Arbeit gestellt. Dazu gehören:
- Wahl eines Vorsitzenden oder einer Vorsitzenden: Die Leitung des Gremiums wird bestimmt.
- Klärung von Aufgabenverteilung: Die Mitglieder besprechen, wie sie die Arbeit organisieren und welche Themen priorisiert werden.
- Etablierung der Arbeitsweise: Der Beirat legt fest, wie er künftig Sitzungen durchführt, Beschlüsse fasst und kommuniziert.
- Abstimmung zu geplanten Projekten: Erste inhaltliche Schwerpunkte und Maßnahmen werden diskutiert.
Mit der konstituierenden Sitzung nimmt der Behindertenbeirat offiziell seine Arbeit auf. Als beratendes Gremium wird er in den kommenden Jahren die Gemeinde dabei unterstützen, Barrieren abzubauen, Inklusion voranzutreiben und die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt zu rücken.
Die Gemeinde Haßloch freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Beirat und lädt Interessierte herzlich ein, die Arbeit des Behindertenbeirats in den kommenden Jahren aktiv zu begleiten.