In der Gemeinde Haßloch gibt es drei Friedhöfe:
- den Friedhof an der Bahnhofstraße (Alter Friedhof)
- den Parkfriedhof (Neuer Friedhof)
- den Jüdischen Friedhof.
Beisetzungen können nur auf den beiden erstgenannten Friedhöfen durchgeführt werden.
Der Friedhof an der Bahnhofstraße ist seit 1767 ununterbrochen in Betrieb. Wegen seiner Lage nahe der Ortsmitte entscheiden sich viele Bürger für ein Grab auf diesem Friedhof. Er ist, wie der Jüdische Friedhof, ein Kulturdenkmal.
Der Parkfriedhof wurde 1963, die Erweiterung im Jahre 1997 eingeweiht. Attraktiv ist dieser Ort durch sein großzügiges Grün.
Die beiden Friedhöfe weisen eine Bewirtschaftungsfläche von zirka 12 ha aus.
Der jüdische Friedhof wurde 1846 angelegt und wird heute von der Gemeinde als Kulturdenkmal erhalten. Besichtigungen sind auf Anfrage möglich.
Die Gemeinde Haßloch ermöglicht auf ihren Friedhöfen neben Erd- und Urnengräbern die Beisetzung von Aschen in Urnenmauern und unter Bäumen.
Beisetzungen, Betrieb, Pflege und Unterhaltung | Tel. 06324/935-126 |
Bestattungswesen und Gebühren (Standesamt) | Tel. 06324/935-258 oder -259 |
Planung, Gestaltung, Bau und Friedhofsrecht | Tel. 06324/935-266 |
Parkfriedhof | Friedhof an der
Bahnhofstraße ("Alter Friedhof") |
Am Parkfriedhof 21 | Bahnhofstraße 30 |
Die aktuelle Friedhofsatzung sowie die Gebührensatzung können Sie im Bereich Ortsrecht unter folgendem Link herunterladen: Link folgen.