Nach öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss (BVE) in seiner Sitzung am 14.12.2023 eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und den Beschluss gefasst, die Planung zu ändern und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die geänderte Planung sieht eine Reduzierung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude vor. Ferner wurden die Ergebnisse eines Lärmgutachtens, einer entwässerungstechnischen Voruntersuchung und einer Verschattungsanalyse in die Planunterlagen übernommen. Hinzu kommen redaktionelle Ergänzungen.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie den
Fachgutachten und den sonstigen verfügbaren, umweltbezogenen Informationen und
Stellungnahmen, kann von
Montag, den 12.02.2024 bis einschließlich Dienstag, den 12.03.2024
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag: |
08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag: |
14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Freitag: |
08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen und Begründung
- Schalltechnisches Gutachten
- Entwässerungstechnische Voruntersuchung und WasserHaushaltsBilanz
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail senden Sie bitte an die Adresse Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30/III „Weisengasse, 3. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 29.01.2024
gez. Carsten Borck
Erster
Beigeordneter