Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 "Auf den Holzwiesen" - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 “Auf den Holzwiesen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung von Urbanen Gebieten (Wohnen und Gewerbe als Mischnutzung) sowie von Gewerbegebieten. Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Grenzen des Plangebietes sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.



II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 102 „Auf den Holzwiesen“ nebst Begründung und Umweltbericht vom 

08.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag:

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:

    Stellungnahmen können bis einschließlich 02.08.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.

    Haßloch, den 17.06.2024 

    gez. Carsten Borck

    Erster Beigeordneter

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