BEBAUUNGSPLAN "Weisengasse, 3. Änderung" - ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 11.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30/III „Weisengasse, 3. Änderung“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück Nr. 322 zwischen Krämergasse und Weisengasse schaffen und wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 

Nach öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss (BVE) in seiner Sitzung am 14.12.2023 eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und den Beschluss gefasst, die Planung zu ändern und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die geänderte Planung sieht eine Reduzierung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude vor. Ferner wurden die Ergebnisse eines Lärmgutachtens, einer entwässerungstechnischen Voruntersuchung und einer Verschattungsanalyse in die Planunterlagen übernommen. Hinzu kommen redaktionelle Ergänzungen.

Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.


Der Planentwurf mit Begründung sowie den Fachgutachten und den sonstigen verfügbaren, umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, kann von

Montag, den 12.02.2024 bis einschließlich Dienstag, den 12.03.2024

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag:

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail senden Sie bitte an die Adresse Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30/III „Weisengasse, 3. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen. 

Haßloch, den 29.01.2024
gez. Carsten Borck
Erster Beigeordneter

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