Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter zu unterstützen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Darüber hinaus sind ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Vorurteilsfreiheit auch in Extremsituationen, Unparteilichkeit und Selbstständigkeit sowie Intuition von hoher Bedeutung. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht. Dabei haben die Schöffen gemeinsam mit den hauptamtlichen Richtern entscheidenden Einfluss bei der Würdigung der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden.
Gesucht werden Männer und Frauen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben. Wer Jugendschöffe werden möchte, muss zum 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und in Haßloch wohnen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen
interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 05.
Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Haßloch um die Aufnahme in die
Vorschlagsliste bewerben. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim
wird in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 über die eingereichten Vorschläge aus
den Kommunen beraten.
Der Bewerbungsbogen für die Jugendschöffenwahl kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Den ausgefüllten Bewerbungsbogen bitte bis spätestens 05. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Haßloch einreichen.
Ansprechpartner bei Fragen ist:
Andreas Rohr
Tel.: 06324-935 236
Mail