Schöffen sind die Vertreter*innen des Volkes und sollen mit ihrem Ehrenamt dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Justiz erhalten bleibt. Sie sollen durch ihre Urteile die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter*innen durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse bereichern. Ehrenamtliche Schöffen werden jeweils zu zweit – immer ein Mann und eine Frau – den Berufsrichter*innen zugeordnet. Die Schöffen werden vereidigt, denn sie haben bei den Verhandlungen dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen, sie dürfen ebenso Fragen stellen wie diese.
Wer Schöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- zwischen 25-69 Jahre alt (Stichtag 01.01.2024)
- gesundheitlich geeignet
- kein Insolvenzverfahren
- keine Vorstrafen
- ausreichende Deutschkenntnisse
- wohnhaft in Haßloch
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer dieses Ehrenamt ausüben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung stellen. Die Gemeinde Haßloch stellt Vorschlagslisten auf, aus der die jeweiligen Schöffen gewählt werden. Hierfür bittet die Gemeinde um Verwendung des offiziellen Bewerbungsformulars. Dieses kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Wer Interesse am Schöffenamt hat, kann sich mit dem
offiziellen Bewerbungsformular ab sofort und spätestens bis zum 15. März bei der Gemeindeverwaltung Haßloch
bewerben:
Gemeindeverwaltung Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch
Ansprechpartnerin bei Fragen rund um die Schöffenwahl ist Tamara Schmitz (Tel.: 06324-935 285). Weitere Infos gibt es darüber hinaus unter www.schoeffenwahl.de