hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I. Aufstellungsbeschlüsse
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Pferderennbahn“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Ziel der Planänderung ist jeweils die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Waldkindergartens mit zeitweiser Innenbetreuung und Sanitäranlagen. Die Grenzen der Geltungsbereiche sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
II. Beteiligung der
Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit
möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich
wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung
des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck können der Vorentwurf des
Bebauungsplanes nebst Begründung und Fachbeitrag Naturschutz sowie der Vorentwurf
der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung vom
06.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag: |
08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag: |
14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Freitag: |
08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:
- Planzeichnung Flächennutzungsplan
- Begründung mit Umweltbericht
- Fachbeirat Naturschutz
- Landespflegerischer Begleitplan Bestand
- Landespflegerischer Begleitplan Maßnahmen
Stellungnahmen können bis einschließlich 05.12.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.
Haßloch, den 18.10.2023
gez. Carsten Borck
Erster Beigeordneter