3. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 104 "Pferderennbahn"

hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 I. Aufstellungsbeschlüsse

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Pferderennbahn“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Ziel der Planänderung ist jeweils die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Waldkindergartens mit zeitweiser Innenbetreuung und Sanitäranlagen. Die Grenzen der Geltungsbereiche sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:


II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck können der Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Fachbeitrag Naturschutz sowie der Vorentwurf der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung vom

06.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023 

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag:

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:

Stellungnahmen können bis einschließlich 05.12.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.

Haßloch, den 18.10.2023

gez. Carsten Borck

Erster Beigeordneter

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