hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I. AufstellungsbeschlussDer Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Seniorenwohnpark Iggelheimer Weg“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll die Errichtung einer stationären Pflegeeinrichtung mit ambulantem Pflegedienst und weiteren Angeboten für Senioren und pflegebedürftige Menschen ermöglicht werden. Der Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.23 die Umbenennung des Bebauungsplans in „Seniorenwohnpark Lindenstraße“ beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
II. Beteiligung der
Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit
möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich
wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung
des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
zu unterrichten. Zu diesem Zweck können der Vorentwurf des Bebauungsplanes
nebst Begründung und Fachbeitrag Naturschutz vom
06.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag: |
08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag: |
14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Freitag: |
08:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch in digitaler Form zum Download bereit:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Landespflegerischer Begleitplan
- Vorhaben- und Erschließungsplan
Stellungnahmen können bis einschließlich 05.12.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.
Haßloch, den 18.10.2023
gez. Carsten Borck
Erster Beigeordneter