Im vergangenen Jahr hatte die Ausgabe bereits im Januar begonnen. „Das hatte allerdings den Hintergrund, dass im März 2021 die Landtagswahl stattgefunden hat und das Team im Bürgerbüro im Februar und März mit der Ausstellung der Briefwahlunterlagen stark eingebunden war“, so Behret weiter. In den Jahren zuvor lag der Ausgabezeitraum im März. Ähnlich werde man auch in diesem Jahr verfahren.
Derzeit wird noch erörtert, wie
man das Konzept der Ausgabe in einem weiteren Corona-Jahr am besten handhaben
kann, um größere Menschenansammlungen im Bürgerbüro zu vermeiden. Denkbar ist
laut Behret ein Mix aus der Möglichkeit zur persönlichen Ausstellung direkt am
Counter sowie der Einwurf der notwendigen Unterlagen in den Briefkasten des
Bürgerbüros, wie man es aus dem vergangenen Jahr kennt. Über die Ausgabemodalitäten und den Ausgabezeitraum wird die Verwaltung rechtzeitig informieren.
Das Team des Bürgerbüros bittet außerdem darum, aktuell noch keine Unterlagen in den Briefkasten einzuwerfen. „Selbst wenn wir wollten, können wir derzeit keine Ausstellung vornehmen, denn die Bürgerkarten sind aktuell noch gar nicht da“, so Christine Behret abschließend.
Eine Bürgerkarte für den Holiday Park können ausschließlich Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Haßloch beantragen. Die Bürgerkarte berechtigt dann zum unentgeltlichen Eintritt in den Park.