Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 100 „Am Obermühlpfad“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung beauftragt. Die Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen sind vom 31.01. bis 02.03.2022 möglich.

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen. Gemäß Beschluss vom 15.12.2021 wurde der Geltungsbereich gegenüber der bisherigen Planung verkleinert. Für den entfallenen Grundstücksbereich wird ein gesondertes Bebauungsplanverfahren durchgeführt.


Zur Beteiligung der Öffentlichkeit kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von

Montag, den 31.01.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 02.03.2022

eingesehen werden. Gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen wurde, findet die Beteiligung der Öffentlichkeit online statt. Sämtliche Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail senden Sie bitte an die Adresse . Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 14.01.2022
gez.
Carsten Borck
Erster Beigeordneter

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