I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ beschlossen. Die Bebauungsplanänderung verfolgt das Ziel, den Bebauungsplan „Nördlich des Bahndamms“ aufgrund einer veränderten Straßenführung der Fritz-Karl-Henkel-Straße an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen und die optimale Bebaubarkeit der im Geltungsbereich befindlichen, noch freien Gewerbegrundstücke sicherzustellen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu diesem Zweck können sämtliche Planunterlagen in der Zeit vom
21.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft
gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind nach
Terminvereinbarung auch außerhalb der aufgeführten Zeiten möglich. Zur
Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227
(Hr. Strömer) zur Verfügung. Sämtliche Planunterlagen können auch nachfolgend eingesehen werden:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 03.11.2022
gez.
Carsten Borck
Erster
Beigeordneter