Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Holiday Park“ - Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 soll die Errichtung eines Hotels auf dem Gelände des Holiday Parks ermöglicht werden. Der Gemeinderat hat im September das Verfahren zur Änderung eingeleitet. Teil des Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit.

I. Änderungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Holiday Park“ beschlossen. Mit der Änderung soll die Errichtung eines Hotels auf dem Gelände des Freizeitparks ermöglicht werden. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren ist keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Dennoch wurde gemäß Beschluss des Gemeinderates auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Umweltprüfung zum Bebauungsplan durchgeführt. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:


II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu diesem Zweck können sämtliche Planunterlagen einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom

21.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind nach Terminvereinbarung auch außerhalb der aufgeführten Zeiten möglich. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung. Sämtliche Planunterlagen können auch nachfolgend eingesehen werden:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Holiday Park“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 03.11.2022
gez.
Carsten Borck
Erster Beigeordneter

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