Bebauungsplan "Äußerer Herrenweg" - Erneute öffentliche Auslegung

Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ in mehreren Punkten zu ändern und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:


Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können von

Montag, den 21.06.2021 bis einschließlich Dienstag, den 20.07.2021

eingesehen werden. Aufgrund der Covid-19-Pandemie findet die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) online statt. Sämtliche Unterlagen können somit nachfolgend eingesehen werden:

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Rufnummer 06324/935-227 (Hr. Strömer) zur Verfügung.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können:

  • Die Gesamtbreite der Haupterschließungsstraße einschließlich begleitender Gehwege und öffentlicher Stellplätze wird von 13,5 m auf 10 m reduziert.
  • Im WA 1 werden die Flächen für die privaten Stellplätze verbindlich festgesetzt.
  • Im WA 6 wird ein Baufenster vergrößert, um die Ausnutzung der maximal zulässigen Grundflächenzahl zu ermöglichen.
  • Im WA 6 werden ausnahmsweise auch zwei Grundstückszufahrten pro Grundstück zugelassen.
  • Bei der Festsetzung des öffentlichen Kinderspielplatzes wird der Zusatz gestrichen, dass dieser für Kinder bis 14 Jahre und behindertengerecht auszustatten ist.
  • Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden angepasst. Hier kommt es zu Änderungen bei den zulässigen Dachneigungen, dem zulässigen Farbspektrum von Dacheindeckungen, der Ausgestaltung von Dachaufbauten, der Zulässigkeit von Staffelgeschossen und den privaten Stellplätzen (Einführung eines Stellplatzschlüssels). Materialfestsetzungen bei Balkonen, Loggien und Terrassen entfallen, ebenso die Vorgaben zu Garagenrückwänden.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor:

  • Altlastenauskunft der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz SGD Süd vom 09.03.2018
  • Orientierende Baugrunduntersuchung, RSK Alenco GmbH, vom 20.06.2018
  • Fachgutachten Bodenbelastungen, RSK Alenco GmbH, vom 20.06.2018
  • Fachliche Prüfung einer beantragten Aussetzung des Bebauungsplanverfahrens, RSK Alenco GmbH, vom 25.01.2019
  • Detailuntersuchung Bodenbelastungen, RSK Alenco GmbH, vom 04.09.2019
  • Historische Kurzrecherche, RSK Alenco, vom 07.03.2018
  • Entwässerungskonzept, IPR Consult, vom 27.04.2020
  • Bericht zum Wasserwirtschaftlichen Begleitplan, IPR Consult, vom 27.05.2020
  • Schalltechnisches Gutachten, Manns Ingenieure, vom August 2019
  • Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zum Thema Klima vom 24.10.2018
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Thema Immissionsschutz vom 05.11.2018
  • Stellungnahme des Landebetriebs Mobilität zum Thema Immissionsschutz vom 29.10.2018
  • Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, zu den Themen Schmutzwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Starkregen/Hochwasserschutz und Altlasten/Altablagerungen vom 05.11.2018 und 04.05.2020
  • Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde zu den Themen Artenschutz und Eingriffskompensation vom 08.11.2018 und 09.04.2020.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67150 Haßloch, vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 07.07.2021
gez.
Carsten Borck
1. Beigeordneter

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