Das Konzept sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger die zur Ausstellung notwendigen Unterlagen in den Briefkasten des Bürgerbüros in der Langgasse 64 einwerfen. Benötigt wird eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ein Passbild, das nicht älter als zwei Jahre ist. Das Team des Bürgerbüros wird die Karten daraufhin anfertigen und den jeweiligen Haushalten zukommen lassen. Bitte beachten: Nur Einwohner mit Erstwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.
Die notwendigen Unterlagen können zwischen dem 11.01.2021 und 07.02.2021 in den Briefkasten des Bürgerbüros (links neben der Eingangstür) eingeworfen werden. Das Team des Bürgerbüros wird alle in der Zeit eingegangenen Unterlagen bearbeiten und die jeweilige Bürgerkarte via Posteinwurf oder mittels Amtsboten zustellen. „Bis zur angedachten Eröffnung des Holiday Parks kurz vor Ostern sollen sämtliche Unterlagen bearbeitet und alle Bürgerkarten zugestellt werden.“, so Fachbereichsleiterin Christine Behret. Im Schnitt werden jährlich zwischen 10.000 und 15.000 Bürgerkarten ausgegeben.
In der Vergangenheit wurde die Bürgerkarte persönlich im Bürgerbüro ausgestellt. Dies führte während des Ausstellungszeitraums meistens zu großen Warteschlangen, die es vor dem Hintergrund der aktuellen Lage aber zu vermeiden gilt. „Das Vorgehen mit Einwurf der benötigten Unterlagen hatte sich bereits während des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr bewährt und wird nun wieder aufgegriffen, um auch in 2021 allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern mit Erstwohnsitz in Haßloch ihre Bürgerkarte zukommen zu lassen“, so Bürgermeister Tobias Meyer.
Die Bürgerkarte berechtigt zum unentgeltlichen Besuch des Holiday Parks. Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung. Wann der Holiday Park in diesem Jahr öffnet, ist abhängig von der jeweiligen Pandemie-Lage. In der Regel fällt der Saisonstart in die Zeit kurz vor Ostern.