Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2018
die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Am
Obermühlpfad“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Planungsziel
ist die Steuerung der Zulässigkeit industrieller und gewerblicher Anlagen
sowohl in Bezug auf die Art als auch auf das Maß der Bebauung. Hinzu kommt die Verfolgung
von Steuerungsmöglichkeiten der Lärmreduzierung und anderer Umweltbelange. Der
Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Haßloch hat in seiner
Sitzung am 09.12.2020 die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung
der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Grenzen des Plangebietes sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht
kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, können der
Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ nebst Begründung und Grünordnungsplan
vom
25.01.2021 bis einschließlich 24.02.2021
eingesehen werden. Gemäß Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG), das aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen wurde, findet die Beteiligung der Öffentlichkeit online statt. Sämtliche Unterlagen zur
Bürgerbeteiligung können nachfolgend eingesehen werden:
- Planzeichnung
- Geltungsbereich
- Textliche Festsetzung
- Begründung
- Örtliche Bauvorschriften
- Grünordnungsplan & Umweltprüfung
- Auswertung der Eigentümer- und Gewerbetreibendenbefragung
- Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Rufnummern 06324/935-227 (Hr. Strömer) oder -268 (Fr. Poth) zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, oder vorgetragen werden. Stellungnahmen per E-Mail können an die Adresse versandt werden. Fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden durch den Gemeinderat beraten. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.
Haßloch, den 08.01.2021
gez. Tobias Meyer
Bürgermeister