Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
Die ursprünglich für den Zeitraum vom 28.02.2020 bis zum 30.03.2020 angesetzte Beteiligung der Öffentlichkeit musste aufgrund der zwischenzeitlichen Zugangsbeschränkungen zum Rathaus im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie vorzeitig ausgesetzt werden. Auf Grundlage des mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 28.05.2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ im Zeitraum vom
Freitag, den 17.07.2020 bis einschließlich Montag, den 17.08.2020
wiederholt. Gemäß PlanSiG findet die Beteiligung der Öffentlichkeit online statt. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Unterlagen können nachfolgend eingesehen werden:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Grünordnungsplan mit Eingriffsregelung
- Umweltbericht
- Orientierende Baugrunduntersuchung
- Fachgutachten Bodenbelastungen
- Fachliche Prüfung einer beantragten Aussetzung des Bebauungsplanverfahrens
- Detailuntersuchung Bodenbelastungen
- Entwässerungsschema
- Schalltechnisches Gutachten
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Bericht zum wasserwirtschaftlichen Begleitplan
- Historische Kurzrecherche
Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung sind auch im Fachbereich Bauen und Umwelt des Rathauses (Rathausplatz 1) möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie. Zur Terminvereinbarung oder für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Rufnummern 06324/935-227 (Hr. Strömer) oder -268 (Fr. Poth) zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich der jeweils gültigen Vorschriften zur Covid-19-Pandemie zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathausplatz 1, vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen, die im Zeitraum vom 28.02.2020 bis zum 30.03.2020 bereits abgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 02.07.2020
gez.
Tobias
Meyer
1.
Beigeordneter