Gedenkplatz am Grabfeld "Ruhepark" eingeweiht

Am Grabfeld „Ruhepark“ auf dem Haßlocher Parkfriedhof wurde jetzt ein Gedenkplatz errichtet, der nach Trauerfeiern als zentrale Ablagestelle für Grabschmuck, Trauergestecke und Kerzen dient.

Grund für die Errichtung des Gedenkplatzes war, dass im Urnengrabfeld „Ruhepark“ die Ablage von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen ausdrücklich durch die Friedhofssatzung untersagt ist. Jeder Grabnutzer wurde darauf hingewiesen, dass dieser Bereich als naturnahes Begräbnisfeld ausgewiesen ist, in dem besondere Gestaltungsvorschriften gelten. Die Grabbesitzer kennen diese Regelung, denn sie müssen vor der Grabzuteilung gegenüber der Friedhofsverwaltung schriftlich bestätigen, dass sie über diese Gestaltungsvorgabe informiert sind und sie beachten werden. Dennoch wurden zu unterschiedlichsten Anlässen immer wieder Gestecke und Blumen niedergelegt, die dann von den Friedhofsmitarbeitern entfernt werden mussten. Das wiederum führte in der Vergangenheit des Öfteren zu Diskussionen zwischen Grabnutzern und Friedhofsmitarbeitern.

Mit dem nun errichteten Gedenkplatz in direkter Nähe zum Grabfeld dürften diese Diskussionen ein Ende haben, so der Friedhofsdezernent Dieter Schuhmacher. Der Platz füge sich wunderbar in die Umgebung ein und gebe Raum zum Abstellen von Gestecken und Grabschmuck im Nachgang von Trauerfeiern. Aber auch an dem zentralen Gedenkplatz sei zu beachten, dass der abgestellte Schmuck dort nicht auf Dauer liegen kann, so Schuhmacher weiter. Grabnutzer sind dazu aufgerufen, den Schmuck nach angemessener Zeit selbstständig wieder abzuräumen. Gleichzeitig behalten auch die Friedhofsmitarbeiter den Gedenkplatz im Auge und werden bei Bedarf verwelkte Blumen oder alte Gestecke abräumen.


Der Gedenkplatz „Ruhepark“ soll fortan nach Trauerfeiern als zentraler Ablageplatz für Grabschmuck dienen, da das Ablegen entsprechender Gestecke direkt im Grabfeld „Ruhepark“ laut Friedhofssatzung untersagt ist.

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