Grund für die Errichtung des Gedenkplatzes war, dass im Urnengrabfeld „Ruhepark“ die Ablage von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen ausdrücklich durch die Friedhofssatzung untersagt ist. Jeder Grabnutzer wurde darauf hingewiesen, dass dieser Bereich als naturnahes Begräbnisfeld ausgewiesen ist, in dem besondere Gestaltungsvorschriften gelten. Die Grabbesitzer kennen diese Regelung, denn sie müssen vor der Grabzuteilung gegenüber der Friedhofsverwaltung schriftlich bestätigen, dass sie über diese Gestaltungsvorgabe informiert sind und sie beachten werden. Dennoch wurden zu unterschiedlichsten Anlässen immer wieder Gestecke und Blumen niedergelegt, die dann von den Friedhofsmitarbeitern entfernt werden mussten. Das wiederum führte in der Vergangenheit des Öfteren zu Diskussionen zwischen Grabnutzern und Friedhofsmitarbeitern.
Mit
dem nun errichteten Gedenkplatz in direkter Nähe zum Grabfeld dürften diese
Diskussionen ein Ende haben, so der Friedhofsdezernent Dieter Schuhmacher. Der
Platz füge sich wunderbar in die Umgebung ein und gebe Raum zum Abstellen von
Gestecken und Grabschmuck im Nachgang von Trauerfeiern. Aber auch an dem
zentralen Gedenkplatz sei zu beachten, dass der abgestellte Schmuck dort nicht
auf Dauer liegen kann, so Schuhmacher weiter. Grabnutzer sind dazu aufgerufen,
den Schmuck nach angemessener Zeit selbstständig wieder abzuräumen.
Gleichzeitig behalten auch die Friedhofsmitarbeiter den Gedenkplatz im Auge und
werden bei Bedarf verwelkte Blumen oder alte Gestecke abräumen.
Der
Gedenkplatz „Ruhepark“ soll fortan nach Trauerfeiern als zentraler
Ablageplatz für Grabschmuck dienen, da das Ablegen entsprechender Gestecke direkt
im Grabfeld „Ruhepark“ laut Friedhofssatzung untersagt ist.