Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung,
Teilplan 2“
hier: Öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Verwaltung beauftragt, eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“ gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der Entwurf wurde in einigen Detailpunkten überarbeitet:
- Verschmelzung des Baufensters für die Kindertagesstätte mit dem Baufenster des östlich angrenzenden Mehrfamilienhausgrundstücks.
- Kleinräumige Verlegung eines Fußwegs.
- Optimierung der Grundstücksausnutzung in zwei Fällen.
- Reduzierung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse und Wohneinheiten im Bereich südlich des Kindergartens.
- Erhöhung der für Staffelgeschosse zulässigen Trauf- und Firsthöhen im Baugebiet WA6 um je 50 cm.
- Ausweitung des Geltungsbereichs nach Süden um das angrenzende Flurstück des Landwehrgrabens.
Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
Der Planentwurf kann mit Begründung und Umweltbericht sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von
Freitag, den 13.04.2018 bis einschließlich Montag, den 14.05.2018
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor:
- Ein Bodengutachten, erstellt durch das Büro Brauer & Distler, vom Januar 1996
- Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan vom Mai 2016
- Ein Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen
- Mehrere Stellungnahmen von Bürgern zu den Themen Lokalklima und Klimaschutz sowie Bodenschutz, Versickerung und Hochwasserschutz
- Zwei Stellungnahmen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zum Thema landespflegerischer Ausgleich
- Eine Stellungnahme der SGD Süd zu den Themen Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz
- Zwei Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie und Bergbau zu den Themen Boden und Radon.
- Zwei Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer zu den Themen landespflegerischer Ausgleich und Immissionsschutz.
- Zwei Stellungnahmen des BUND zu den Themen Hochwasserschutz, Artenschutz und landespflegerischer Ausgleich
- Zwei Stellungnahmen der Gemeindewerke Haßloch zum Thema Regenwasserbehandlung
- Eine Stellungnahme der POLLICHIA zum Thema Hochwasserschutz
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen auch nachfolgend in digitaler Form zum Download bereit.
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Bodengutachten
Umweltbezogene Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahmen aus Offenlage
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 28.03.2018
gez. Lothar Lorch
Bürgermeister