Noch bis zum 24. März 2018 werden im Bürgerbüro in der Langgasse 64 die Bürgerkarten für den Holiday Park ausgegeben. Die Bürgerkarte berechtigt jeden mit Hauptwohnsitz in Haßloch gemeldeten Bürger zum unentgeltlichen Besuch des Parks. Kinder, die am Tag des Besuchs unter 85cm Körpergröße haben, bekommen freien Eintritt und brauchen daher keine Bürgerkarte.
Die Ausgabe der Bürgerkarten erfolgt während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Mo+Di+Do
8:00 – 18:00 Uhr
Mi+Fr
8:00 – 12:00 Uhr
Sa
9:00
- 12:00 Uhr
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten die Bürger nach Möglichkeit die frühen Morgenstunden (8:00 bis 10:00 Uhr) sowie die Mittagszeit (12:00 bis 14:00 Uhr) nutzen, um ihre Karten abzuholen, da in diesen Zeiten erfahrungsgemäß der geringste Besucherandrang herrscht.
Folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:
- Das Lichtbild für die Bürgerkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein und sollte bereits einzeln mitgebracht werden.
- Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.
- Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Dieses Ausweisdokument ist bei der Abholung für jede volljährige Person vorzulegen. Bürger, die keinen Personalausweis besitzen sowie Kinder, die keinen Kinderausweis haben, benötigen für den Einlass zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung. Diese wird kostenlos im Bürgerbüro, Langgasse 64, ausgestellt.
- Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.