2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Haßloch

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zur erneuten öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes des Flächennutzungsplans gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in öffentlicher Sitzung am 22.06.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Haßloch gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkermarktes im Gewerbegebiet „Nördlich des Bahndamms“. Nach öffentlicher Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat der Rat der Gemeinde Haßloch in seiner Sitzung am 13.06.2018 eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und den Beschluss gefasst, die Planung zu ändern und eine erneute Offenlage des Planentwurfes gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die überarbeitete Planung sieht eine Verkleinerung des Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Baumarkt“ vor, der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung reduziert sich entsprechend.

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, einer Auswirkungsanalyse sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann von  

Montag, 02.07.2018 bis einschließlich Freitag, 03.08.2018,

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen können nachfolgend in digitaler Form angesehen und heruntergeladen werden:

Planzeichnung Flächennutzungsplan
Begründung mit Umweltbericht
Umweltbezogene Stellungnahmen
Auswirkungsanalyse
Baugrunduntersuchung 2016
Schalltechnische Untersuchung 2000
Schalltechnische Untersuchung 2017
Verkehrstechnischer Leistungsnachweis 2017

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor:

            • Ein Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung mit Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, Planungsbüro PISKE, vom Juni 2018
            • Eine Baugrunduntersuchung mit orientierende Altlastenbewertung zur geplanten Baumarktansiedlung, IBG Ingenieurbüro für Geotechnik, vom Oktober 2016
            • Ein schalltechnischer Untersuchungsbericht für das Gewerbegebiet „Nördlich des Bahndamms“, FIRU, vom Mai 2000
            • Ein schalltechnischer Untersuchungsbericht zur geplanten Baumarktansiedlung, Ingenieurbüro für Bauphysik Malo , vom Juli 2017
            • Ein verkehrstechnischer Leistungsfähigkeitsnachweis für die geplante Baumarktansiedlung, R+T Ingenieure, vom Oktober 2017
            • Eine Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zu den Themen Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz
            • Eine Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau zum Thema Radon

            Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

            Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

            Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

            Haßloch, den 18.06.2018

            gez.
            Lothar Lorch
            Bürgermeister

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