I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner
Sitzung am 29.08.2018 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Herrenweg“ beschlossen. Mit der Änderung
soll die Erweiterung des bestehenden EDEKA-Marktes ermöglicht werden. Die
Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt
aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
II. Beteiligung der
Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der
Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Zu diesem Zweck können sämtliche Planunterlagen in der Zeit vom
30.11.2018 bis einschließlich 07.01.2019
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen können nachfolgend auch digital eingesehen und heruntergeladen werden:
- Bebauungsplan
- Änderung des Bebauungsplans - Festsetzung
- Auswirkungsanalyse
- Schalltechnische Untersuchung
- Wasserwirtschaftliche Grundkonzeption
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Mulde
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 94 „Herrenweg“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 19.11.2018
gez. Lothar Lorch
Bürgermeister