1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 94 „Herrenweg“

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Erweiterung des bestehenden EDEKA-Marktes ermöglicht werden. Nachfolgend erhalten Sie Einblick in die Entwürfe der Bauleitpläne. Ferner besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.

I. Änderungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Herrenweg“ beschlossen. Mit der Änderung soll die Erweiterung des bestehenden EDEKA-Marktes ermöglicht werden. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:

II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu diesem Zweck können sämtliche Planunterlagen in der Zeit vom  

30.11.2018 bis einschließlich 07.01.2019

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen können nachfolgend auch digital eingesehen und heruntergeladen werden:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 94 „Herrenweg“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 19.11.2018
gez. Lothar Lorch
Bürgermeister

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.