Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner
Sitzung am 30.09.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung von
Wohnbauland. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nach dem
derzeitigen Stand der Planung folgende Flurstücke: 8767/17; 9459/2; 9458/2;
9457/3; 9456/3; 9455/2; 9454/2; 9453/2; 9452/2; 9451/2; 9450/2; 9449/2; 9448/2;
9447/2; 9446/2; 9445/3; 9444/3; 9443/3; 14140; 14141; 14212; 9460/7; 9463/3;
9464/1; 9465/1; 9471/1; 9472/1; 9473/1; 9473/4; 9478/2; 14213/1; 14216; 14217;
14218; 14219; 14220; 14221; 14222 und 14236. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind
dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu
entnehmen:
II. Beteiligung der
Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit
möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich
wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung
des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer
Herrenweg“ nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
05.10.2018 bis einschließlich 05.11.2018
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen auch nachfolgend zur Einsicht bereit:
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Grünordnungsplanung
Stellungnahmen können bis einschließlich 05.11.2018 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.
Haßloch, den 24.09.2018
gez.
Lothar Lorch
Bürgermeister