Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“

Nachfolgend können Sie den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ sowie die dazugehörigen Planunterlagen einsehen.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauland. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nach dem derzeitigen Stand der Planung folgende Flurstücke: 8767/17; 9459/2; 9458/2; 9457/3; 9456/3; 9455/2; 9454/2; 9453/2; 9452/2; 9451/2; 9450/2; 9449/2; 9448/2; 9447/2; 9446/2; 9445/3; 9444/3; 9443/3; 14140; 14141; 14212; 9460/7; 9463/3; 9464/1; 9465/1; 9471/1; 9472/1; 9473/1; 9473/4; 9478/2; 14213/1; 14216; 14217; 14218; 14219; 14220; 14221; 14222 und 14236. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:



II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 98 „Äußerer Herrenweg“ nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 

05.10.2018 bis einschließlich 05.11.2018

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen auch nachfolgend zur Einsicht bereit:

Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung 
Umweltbericht 
Grünordnungsplanung

Stellungnahmen können bis einschließlich 05.11.2018 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.

Haßloch, den 24.09.2018 

gez. Lothar Lorch
Bürgermeister

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