Bebauungsplan Südlich der Rosenstraße, Teilplan 2 - Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in seiner Sitzung vom 19.02.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“ beschlossen. In den Vorentwurf des Bebauungsplan können Bürgerinnen und Bürger nun Einsicht nehmen.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 47-1/2 „Südlich der Rosenstraße, westliche Erweiterung, Teilplan 2“ nebst Begründung und Umweltbericht vom

 23.03.2017 bis einschließlich 26.04.2017

in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:          08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag:                              14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:                                       08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Am Donnerstag den 30.03.2017 ist die Einsichtnahme bis 18:00 Uhr möglich.

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen stehen nachfolgend auch online in digitaler Form zum Download bereit:

Begründung Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan

Stellungnahmen können bis einschließlich 26.04.2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein.

Haßloch, den 13.03.2017

gez. Lothar Lorch
Bürgermeister

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