3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“
hier: Öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in öffentlicher Sitzung am 22.06.2016 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), beschlossen. Der Gemeinderat hat am 28.06.2017 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.
Ziel der Planung ist die Ansiedlung eines Baumarkts im betreffenden Gewerbegebiet. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, einer Auswirkungsanalyse sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von
Montag, 07.08.2017 bis einschließlich Mittwoch, 06.09.2017
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor:
- Ein
Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Beschreibung der zu erwartenden
Umweltauswirkungen
- Eine
Baugrunduntersuchung mit orientierende Altlastenbewertung vom 17.10.2016 zur
geplanten Baumarktansiedlun
- Ein
schalltechnischer Untersuchungsbericht vom Mai 2000 zum Bebauungsplan für das
Gewerbegebiet „Nördlich des Bahndamms“
- Ein
schalltechnischer Untersuchungsbericht vom 12.07.2017 zur geplanten
Baumarktansiedlung
- Eine
Stellungnahme des BUND Rheinland-Pfalz zu den Themen Landespflegerischer
Ausgleich, Landschaftsbildes und Naturschutz
- Eine
Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zu den Themen
Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz
- Eine
Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Speyer zu den Themen Entwässerung,
Lärmschutz und Landschaftsbild
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen können unter den folgenden Links auch online eingesehen werden:
Begründung zur Änderung des Bebauungsplans
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden sollen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 25.07.2017
gez. i.V.
Tobias
Meyer
1. Beigeordneter