3. Änderung des Bebauungsplans Nördlich des Bahndamms

Der Gemeinderat hat am 28.06.2017 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt. Im nächsten Schritt kann nun die interessierte Öffentlichkeit den Plan einsehen und dazu Stellung beziehen.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“
hier: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in öffentlicher Sitzung am 22.06.2016 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), beschlossen. Der Gemeinderat hat am 28.06.2017 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.

Ziel der Planung ist die Ansiedlung eines Baumarkts im betreffenden Gewerbegebiet. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, einer Auswirkungsanalyse sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von

 Montag, 07.08.2017 bis einschließlich Mittwoch, 06.09.2017

 in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag:  08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:                       14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:                                08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor:

- Ein Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen
- Eine Baugrunduntersuchung mit orientierende Altlastenbewertung vom 17.10.2016 zur geplanten Baumarktansiedlun
- Ein schalltechnischer Untersuchungsbericht vom Mai 2000 zum Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Nördlich des Bahndamms“
- Ein schalltechnischer Untersuchungsbericht vom 12.07.2017 zur geplanten Baumarktansiedlung
- Eine Stellungnahme des BUND Rheinland-Pfalz zu den Themen Landespflegerischer Ausgleich, Landschaftsbildes und Naturschutz
- Eine Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zu den Themen Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz
- Eine Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Speyer zu den Themen Entwässerung, Lärmschutz und Landschaftsbild

Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen können unter den folgenden Links auch online eingesehen werden:

Begründung zur Änderung des Bebauungsplans

Textliche Festsetzung

Bebauungsplan

Umweltbezogene Stellungnahmen

Auswirkungsanalyse

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördlich des Bahndamms“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden sollen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

Haßloch, den 25.07.2017

gez. i.V.
Tobias Meyer
1. Beigeordneter


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