2.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Haßloch
hier: Öffentliche
Auslegung des Änderungsentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Haßloch hat in
öffentlicher Sitzung am 22.06.2016 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), beschlossen. Der Gemeinderat hat am 28.06.2017
den Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung befürwortet und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren
Verfahrensschritte beauftragt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Baumarkts im betreffenden Gewerbegebiet. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Automatisierten Liegenschaftskarte zu entnehmen:
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf mit Erläuterungsbericht und Umweltbericht, einer Auswirkungsanalyse sowie den verfügbaren umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von
Montag, 07.08.2017 bis einschließlich Mittwoch, 06.09.2017
in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor:
- Ein
Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung mit Beschreibung der zu
erwartenden Umweltauswirkungen
- Eine
Baugrunduntersuchung mit orientierende Altlastenbewertung vom 17.10.2016 zur
geplanten Baumarktansiedlung
- Ein
schalltechnischer Untersuchungsbericht vom Mai 2000 zum Bebauungsplan für das
Gewerbegebiet „Nördlich des Bahndamms“
- Ein
schalltechnischer Untersuchungsbericht vom 12.07.2017 zur geplanten
Baumarktansiedlung
- Eine
Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zu den Themen
Abwasserbeseitigung / Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz
Zu der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nach Terminvereinbarung über die Bauverwaltung möglich. Sämtliche Planunterlagen können auch unter den folgenden Links eingesehen werden:
Begründung Änderung des Flächennutzungsplans
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 vorgetragen werden. Damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ist ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.
Haßloch, den 25.07.2017
gez. i.V.
Tobias
Meyer
1. Beigeordneter