Der Erste Beigeordnete Tobias Meyer freut sich aktuell über die Spende einer sozial engagierten Haßlocher Bürgerin (die jedoch namentlich nicht genannt werden möchte) in Höhe von 1500 Euro, mit der sie die Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen unterstützen und auf deren Arbeit aufmerksam machen möchte: "Herzlich bedanken möchte ich mich für die großzügige anonyme Spende. Die Arbeit, die Frau Fehrenbach und ihr Team für Haßlocherinnen und ihre Kinder anbieten, ist vorbildlich und verdient unser aller Unterstützung. Ich bin sicher, dass das Team der Beratungsstelle eine hervorragende Verwendung für die Spende finden wird und damit Frauen in Notsituationen unbürokratisch helfen kann."
Helga
Fehrenbach, die zusammen mit Laura Leibrock hilfesuchende Frauen berät,
informiert im Sinne der Spenderin über die Arbeit der Beratungsstelle:
Die
Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen wurde 1992 von der
Gemeindeverwaltung Haßloch eingerichtet. Das Ziel dieser Einrichtung war
und ist nach wie vor, den Haßlocher
Bürgerinnen eine Anlaufstelle zu bieten, die sich speziell den Themen
dieser Zielgruppe annimmt. In der Beratungsstelle arbeiten zwei
Diplomsozialarbeiterinnen.
Der
überwiegende Teil der Klientinnen sucht die Beratungsstelle in einer
emotional belastenden Situation auf. Vorrangig werden mit der Klientin
die Problemfelder erörtert. Die
psychische Stabilisierung ist vordringlichstes Ziel der Arbeit. Darauf
aufbauend können psychische und physische Ressourcen aktiviert werden.
Daneben ist die materielle Absicherung der Familie ein weiterer
Schwerpunkt. Im Beratungsverlauf erhalten die Klientinnen
notwendige Informationen, beispielsweise über öffentliche Leistungen.
Einer
schwierigen Lebenssituation der Klientin gerecht zu werden, erfordert
stets eine umfassende Betrachtung und Beratung der Lebenssituation, aber
auch immer wieder eine unbürokratische
kurzfristige materielle Unterstützung. Einzelne Krisenbereiche isoliert
zu sehen, entspricht selten dem Bedürfnis der Klientin. Eine
umfassende Beratung sieht die individuellen und familiären Nöte der Frau
und der Kinder, vor dem Hintergrund eines breitgefächerten
Fachwissens, Kenntnisse über örtliche Möglichkeiten und einer engen
Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten (Jobcenter, Fachdienste des
Jugendamtes, Kindertagesstätten, örtlichen Behörden und mehr).
In
der psychosozialen Beratung steht die Klientin mit ihrer gesamten
Kompetenz und ihren Fähigkeiten im Mittelpunkt. Durch diese Sichtweise
wird deutlich, dass die Beratung
lediglich eine Hilfestellung, Ermutigung und Bestärkung zur
Überbrückung der Lebenssituation darstellt. (Prinzip "Hilfe zur
Selbsthilfe").So werden auch hin und wieder überbrückende finanzielle
Hilfestellungen, teilweise in Form eines Zuschusses oder eines
Darlehens, geleistet.
Etwa
120 Klientinnen suchen jährlich die Beratungsstelle auf. Der
überwiegende Teil der Frauen ist zwischen Mitte 30 und 50 Jahre.
Durchschnittlich werden mit jeder Frau acht
Gespräche geführt, wobei etwa 30 Prozent der Frauen über mehrere Jahre
regelmäßig Kontakt zu der Beratungsstelle haben. Knapp 200 Kinder leben
in den Haushalten der Klientinnen. Der überwiegende Teil der Kinder ist
zwischen dem 7. und dem 12. Lebensjahr.
Unabhängig
von der Einzelberatung hat sich die Beratungsstelle örtlich vernetzt.
Sie kooperiert mit vielen örtlichen Gruppierungen und einzelnen Personen
der Gemeinde. Ziel
dieser Vernetzungsarbeit ist zum Einen, die Lebenssituation der
Klientinnen in ein breiteres gesellschaftliches Bewusstsein zu rücken.
Zum Anderen hat sich ein gut funktionierendes Netzwerk als
arbeitserleichterndes Element erwiesen.
Dank
dieser Vernetzungsarbeit gelang es in der Vergangenheit immer wieder,
im Interesse der Frauen und Kinder praktische, immaterielle und
materielle Unterstützung zu erhalten.
Die
materielle Unterstützung dient zur Überbrückung von vorübergehenden
finanziellen Notlagen, zum Beispiel für Einkäufe von Lebensmittel, wenn
sich Zahlungen aus öffentlichen
Leistungen oder Unterhalt verzögern, oder für kleinere dringende
Anschaffungen, die nicht durch öffentliche Leistungen abgedeckt werden
können. Es gibt Zuschüsse für Freizeitaktivitäten der Kinder, die
ebenfalls durch öffentliche Träger nicht geleistet werden
können. Alle finanziellen Unterstützungen werden nur durch eine Prüfung
der Mitarbeiterinnen des Gesamtzusammenhanges der Familie geleistet.
Die Kontaktdaten der Beratungsstelle sind:
Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen
Leo-Loeb-Straße 4
67454 Haßloch
Tel.: 06324 / 981602
E-Mail:
Sprechzeiten: Montag 10 - 12 Uhr • Mittwoch 10 - 12 Uhr • Donnerstag 10 - 12 Uhr
sowie Termine nach telefonischer Vereinbarung