Der Termin für die Ausgabe der begehrten Bürgerkarten wurde aufgrund der im März 2016
stattfindenden Landtagswahlen (mit Ausgabe der Briefwahlunterlagen im
Bürgerbüro) vorgezogen, um einen
reibungslosen Ablauf zu erreichen: Schon im Januar 2016 wurden deswegen die Bürgerkarten für den Holiday Park regulär drei
Wochen lang im Bürgerbüro Haßloch ausgegeben.
Auch die Ausgabe für "Nachzügler" erfolgt nun vom 16. bis 19. März zu den gewohnten Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kinder ohne Ausweisdokumente sowie Bürger mit ausländischen Dokumenten erhalten wie jedes Jahr im Bürgerbüro eine aktuelle Meldebescheinigung, die zum Eintritt in den Holiday Park benötigt wird.
Folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:
·
Das Lichtbild für die Bürgerkarte darf nicht
älter als zwei Jahre sein und sollte
bereits einzeln mitgebracht werden.
· Die alte Bürgerkarte wird nicht mehr benötigt.
· Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.
·
Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur
gegen Vorlage eines Ausweisdokuments
oder einer aktuellen Meldebescheinigung.
· Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.
AUSGABEZEITEN
Vom 16. bis 19 März gibt es die Holiday Park Karten im Bürgerbüro, Langgasse 64;
Mittwoch, 16. März, von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 17. März, von 8 bis 18 Uhr
Freitag, 18. März, von 8 bis 12 uhr
Samstag, 19. März, von 9 bis 12 Uhr
Damit sind für die Ausgabe der "Nachzüglerkarten" zwei Tage mehr eingeplant als in der Vergangenheit.
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